Präzise Zollabwicklung für Ihren internationalen Handel
Wir begleiten mittelständische Unternehmen bei der Einhaltung des Unionszollkodex, der Exportkontrollvorschriften und der administrativen Logistik. Unser Fokus liegt auf rechtssicheren Prozessen und der Minimierung operativer Risiken im Außenhandel.
Haben Sie Fragen zur aktuellen Zollwertbestimmung oder zu den neuen Nachweispflichten im UZK 2025?
Wir prüfen Ihre Ein- und Ausfuhranmeldungen auf Übereinstimmung mit dem Unionszollkodex. Fehlerhafte Klassifizierungen oder unvollständige Nachweise werden frühzeitig erkannt, bevor das Hauptzollamt nachfordert.
Geprüfte Konformität, keine bösen Überraschungen
Exportkontrollen ohne Grauzonen
Ob Dual-Use-Güter oder sanktionierte Empfängerländer – wir erstellen einen individuellen Prüfpfad für Ihre Lieferungen. So vermeiden Sie Bußgelder und Reputationsverluste durch Verstöße gegen Außenwirtschaftsrecht.
Klare Genehmigungslage vor jedem Versand
Optimierte Zollwertbestimmung
Bei konzerninternen Lieferungen oder komplexen Verrechnungspreisen gleichen wir die zollrechtliche Bewertung mit Ihren steuerlichen Ansätzen ab. Das verhindert Nachzahlungen und Zinsbelastungen aus Betriebsprüfungen.
Abgestimmte Transfer-Pricing-Strategie
Risikomanagement für Geschäftsführer
Wir dokumentieren Ihre internen Compliance-Prozesse und schulen Ihre Mitarbeiter in den aktuellen Meldepflichten. Damit reduzieren Sie die persönliche Haftung nach § 130 OWiG und § 9 Abs. 1 AWG.
Von der Erstellung der Zollanmeldung über die Verwaltung von Präferenznachweisen bis zur Kommunikation mit der Zollverwaltung – wir übernehmen die operative Abwicklung. Ihr Team kann sich auf das Kerngeschäft konzentrieren.
Weniger Bürokratie, mehr Zeit für Wachstum
Laufende Rechtsbeobachtung
Der Unionszollkodex und die Dual-Use-Verordnung ändern sich regelmäßig. Wir informieren Sie proaktiv über relevante Neuerungen und passen Ihre Prozesse an, bevor Fristen oder Übergangsregelungen ablaufen.
Immer auf dem aktuellen Stand, kein Verpassen von Fristen
Zollrechtliche Sicherheit für Ihren Warenverkehr
Wir begleiten mittelständische Unternehmen bei der Einhaltung des Unionszollkodex, der Exportkontrollvorschriften und der logistischen Verwaltung – von der Einfuhr bis zur Ausfuhr.
Prüfung
Zolltarifklassifizierung und Präferenzkalkulation
Wir prüfen Ihre Warenpositionen nach dem UZK, erstellen verbindliche Tarifauskünfte und berechnen präferenzielle Ursprungseigenschaften. So vermeiden Sie Nachzahlungen und Strafen bei Betriebsprüfungen.
Genehmigung
Exportkontrollen für Dual-Use-Güter
Wir identifizieren genehmigungspflichtige Ausfuhren nach der Dual-Use-Verordnung (EU) 2021/821, beantragen Ausfuhrgenehmigungen beim BAFA und dokumentieren Ihre Prüfpfade revisionssicher.
Abwicklung
Zollanmeldungen und ATLAS-Kommunikation
Wir übernehmen die elektronische Zollanmeldung über ATLAS, kümmern uns um die Abfertigung beim Hauptzollamt und stellen sicher, dass alle erforderlichen Begleitpapiere fristgerecht vorliegen.
Risiko
Compliance-Audit und Haftungsminimierung
Wir führen interne Audits Ihrer Zollprozesse durch, decken Schwachstellen auf und entwickeln Maßnahmen, um die persönliche Haftung der Geschäftsführung nach § 130 OWiG zu reduzieren.
Beratung
Zollwertbestimmung und Verrechnungspreise
Wir stimmen Ihre konzerninternen Verrechnungspreise mit den zollrechtlichen Bewertungsmethoden nach Art. 70 UZK ab, um Doppelbesteuerung und Nachforderungen zu vermeiden.
Schulung
Mitarbeiterschulungen zum Zollrecht
Wir schulen Ihre Fachabteilungen in den Grundlagen des UZK, der Exportkontrolle und der korrekten Dokumentenführung – praxisnah und auf Ihre Branche zugeschnitten.
Das sagen unsere Mandanten
Bewertungen und Referenzen aus dem Mittelstand – Zollabwicklung, Exportkontrolle und Compliance.
4,9 ★ (87 Prüfungen)Zollberatung 2024ISO 37301 konformMitglied im AWA
Kurze Antworten zu den wichtigsten Themen rund um Zollabwicklung und Exportkontrolle.
Für eine elektronische Zollanmeldung benötigen Sie in der Regel die Handelsrechnung, die Packliste, den Frachtbrief sowie ggf. Ursprungszeugnisse und Einfuhrlizenzen. Die genauen Anforderungen richten sich nach der Warenart und dem Bestimmungsland. Wir prüfen Ihre Unterlagen vorab auf Vollständigkeit und Korrektheit.
Die Zolltarifnummer (HS-Code) ist eine international standardisierte Nummer zur Klassifizierung von Waren. Die nationale Warennummer ergänzt diese um länderspezifische Stellen für Statistik und Abgaben. Eine falsche Einreihung kann zu Nachzahlungen oder Verzögerungen führen. Wir unterstützen Sie bei der korrekten Klassifizierung.
Eine Ausfuhrgenehmigung ist erforderlich, wenn Ihr Produkt in der Dual-Use-Verordnung (EU) 2021/821 gelistet ist oder wenn eine Endverwendung im Zusammenhang mit Massenvernichtungswaffen oder Rüstungsgütern bekannt ist. Wir führen eine Prüfung nach den Kriterien der Verordnung durch und bereiten den Genehmigungsantrag vor.
Das Hauptzollamt prüft in der Regel die Ordnungsmäßigkeit Ihrer Zollanmeldungen, die Einhaltung von Präferenzregeln und die Dokumentation von Ausfuhrlieferungen. Die Prüfung kann angekündigt oder unangekündigt erfolgen. Wir bereiten Sie mit einer internen Vorprüfung und einer strukturierten Dokumentation auf die Prüfung vor.
Die Zollwertanmeldung muss grundsätzlich mit der Zollanmeldung abgegeben werden. Bei konzerninternen Lieferungen oder komplexen Transaktionen kann eine nachträgliche Berichtigung erforderlich sein. Die Frist für die Berichtigung beträgt in der Regel drei Jahre ab Annahme der Zollanmeldung. Wir überwachen die Fristen für Sie.
Die Kosten richten sich nach dem Umfang der Prüfung und der Komplexität Ihres Produktportfolios. Wir bieten eine erste telefonische Einschätzung kostenfrei an. Für eine detaillierte Analyse erstellen wir ein individuelles Angebot. Eine Preisliste senden wir Ihnen auf Anfrage gerne zu.
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